Unfallversicherung für Ehrenamtsträger/innen

 

Unfallversicherung für gewählte oder beauftragte Ehrenamtsträgerinnen und Ehrenamtsträger des Landesverbands der Kreisimkervereine und Imkervereine

Die für den Landesverband und seine Gliederungen (Kreisimkervereine und Imkervereine) gewählten oder beauftragten ehrenamtlich tätigen Mitglieder sind bei der Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) unfallversichert. Der Versicherungsschutz entspricht dem eines Arbeitnehmers.
Weitere Informationen zum Umfang des Versicherungsschutzes finden sie unter

Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG).

Versichert sind alle für den Landesverband, die Kreisimkervereine und Imkervereine entsprechend deren Satzung gewählten Vorstandsmitglieder und Obleute, die seitens des Landesverbandes ständig beauftragten Personen (Honigprüfer, Schulungsreferenten, Systemberater, Bienensachverständige, Honigsachverständige, Bienenweidefachberater, etc.) sowie vorübergehend beauftragte Mitglieder (z.B. Festausschuss für Vereinsjubiläum) im Rahmen der entsprechenden ehrenamtlichen Tätigkeit.
Dem steht der Erhalt der steuerfreien Aufwandsentschädigung (zurzeit 720 € jährlich) für Vorstandsmitglieder oder des s.g. Übungsleiterfreibetrages (zurzeit 2400 € jährlich) als Referentenhonorar bei Schulungen des Landesverbandes oder seiner gemeinnützigen Gliederungen nicht entgegen. Die versicherten Personen müssen in jedem Fall Mitglieder des Landesverbandes sein.

Durch die Kreisimkervereine und Imkervereine sind nach deren Vertreter- oder Mitgliederversammlungen die entsprechend deren Satzung gewählten Ehrenamtsträger der Geschäftsstelle des Landesverbandes mit dem

Vordruck „Was der Landesverband wissen muss“ (für die KIV)

Vordruck "Was der Landeverband wissen muss" (für die IV)

zu melden. Vorübergehend beauftragte für den Kreisimkerverein oder den Imkerverein tätige Mitglieder sind formlos ebenfalls an die Geschäftsstelle des Landesverbandes zu melden.
Die seitens des Landesverbandes ständig beauftragten Personen (z.B. Bienensachverständige, Honigsachverständige, Bienenweidefachberater) sind nicht durch die Kreisimkervereine oder Imkervereine zu melden. Diese Personen werden durch die entsprechenden Obleute des Landesverbandes an die Geschäftsstelle gemeldet.

Unfälle von gewählten oder beauftragten Ehrenamtsträgerinnen und Ehrenamtsträgern sind von der jeweiligen Gliederung an die VBG zu melden, in deren Auftrag das Mitglied tätig war. Die Meldung kann entweder formlos oder mit der

Unfallanzeige

an die zuständige Bezirksstelle der VBG (in der Regel VBG-Bezirksverwaltung Bielefeld, Nikolaus-Dürkopp-Straße 8, 33602 Bielefeld, E-Mail: bv.bielefeld@vbg.de, Telefon: 0521 5801-0) durch die oder den Vorsitzenden bzw. deren oder dessen Stellvertreter/in des Kreisimkervereins bzw. Imkervereins erfolgen. Neben den Personalien des Verunfallten, Unfalltag und Unfallort sind neben der Angabe der Funktion/Tätigkeit des Verunfallten für die Gliederung auch der Name der Gliederung und ein Hinweis auf den Landesverband Westfälischer und Lippischer Imker e.V. als Versicherungsnehmer (hier Unternehmer) und die freiwillige Ehrenamtsversicherung zu geben.

Ehrenamtlich für den Landesverband bzw. seine Gliederungen tätige Mitglieder, die im Rahmen dieser Tätigkeit einen Unfall mit Körperschaden erleiden, begeben sich am besten in ein Krankenhaus oder zu einem Durchgangsarzt (z.B. Unfallchirurgen). Bei Augen- oder Zahnverletzungen ist ein Facharzt aufzusuchen. Den Ärzten ist mitzuteilen, dass sich der Unfall im Rahmen einer ehrenamtlich ausgeübten Tätigkeit ereignete, die durch den Landesverband Westfälischer und Lippischer Imker e.V. freiwillig bei der Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) unfallversichert ist. Der Unfall ist so schnell wie möglich dem Vorsitzenden des Kreisimkervereins oder Imkervereins zu melden für den der Verunfallte tätig war. War er für den Landesverband tätig, so erfolgt die Meldung an die Geschäftsstelle des Landesverbandes.

Die Kosten für diese freiwillige Unfallversicherung der Ehrenamtsträgerinnen und Ehrenamtsträger wird aus Haushaltsmitteln des Landesverbandes bestritten. Es werden daher seitens der Kreisimkervereine und Imkervereine keine gesonderten Beiträge oder Umlagen erhoben. Es handelt sich ausdrücklich nicht um eine Unfallversicherung für Imkerinnen und Imker. Für diese besteht entweder eine Pflichtversicherung (ab 26 Bienenvölker) bei der SVLFG oder sie können sich dort freiwillig versichern lassen (bis maximal 25 Bienenvölker). Um die Kosten für die Ehrenamtsversicherung nicht unnötig in die Höhe zu treiben, sind die Meldungen korrekt und verantwortungsvoll an die Geschäftsstelle abzugeben.

Kreisimkervereine oder Imkervereine, die ihre gewählten oder beauftragten ehrenamtlich für den Verein tätigen Mitglieder bisher selbst bei der VBG freiwillig unfallversichert haben, teilen der VBG bitte mit, dass der Landesverband Westfälischer und Lippischer Imker e.V. zum 01.04.2015 mit der VBG einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zur freiwilligen Unfallversicherung von seinen gewählten und beauftragten Ehrenamtsträgerinnen und Ehrenamtsträgern abgeschlossen hat, der sich auch auf den entsprechenden Personenkreis des betreffenden Kreisimkervereins oder Imkervereins erstreckt. Daher wird um eine rückwirkende Beendigung des bestehenden Vertrages gebeten.

Rückfragen werden durch die Geschäftsstelle beantwortet.