Rundschreiben zur Mitglieder- und Völkermeldung

Verfasst am

Die beiden aktuellen Rundschreiben "Mitglieder- und Völkermeldung 2024" an alle Imkervereine sind jetzt auch unter Rundschreiben 2023 abrufbar.

Bitte beachten Sie, dass für Imkervereine, die noch nicht die D.I.B.-MV nutzen, das Rundschreiben IV-5.1. gilt.

Für alle Imkervereine, die bereits die D.I.B.-MV nutzen, gilt das Rundschreiben IV-5.2.

Zurück