Rundschreiben zur Mitglieder- und Völkermeldung
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Die beiden aktuellen Rundschreiben "Mitglieder- und Völkermeldung 2024" an alle Imkervereine sind jetzt auch unter Rundschreiben 2023 abrufbar.
Bitte beachten Sie, dass für Imkervereine, die noch nicht die D.I.B.-MV nutzen, das Rundschreiben IV-5.1. gilt.
Für alle Imkervereine, die bereits die D.I.B.-MV nutzen, gilt das Rundschreiben IV-5.2.