Hinweise zum Projekt AFB-Monitoring 2022
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Fristverlängerung für die Einreichung der AFB-Monitoring Proben bei den Untersuchungsämtern
Der Stand bei den bisher übersendeten Proben aus dem AFB-Monitoring der TSK war in der vergangenen Woche noch unvollständig; daher hat sich die TSK entschlossen den Zeitraum für die Einsendung der Proben in ganz NRW bis zum 31.08.2022 auszuweiten.
Damit soll gewährleistet werden, dass die zur Verfügung gestellten Kontingente in NRW noch genutzt werden um eine flächendeckende Überwachung der AFB zu erreichen. Es besteht also die Möglichkeit die noch nicht gezogenen bzw. noch nicht eingesendeten Proben aus dem Kontingent des AFB-Monitorings in den nächsten vier Wochen an das jeweilige CVUA zu senden. Diese Proben werden dann im Rahmen des Projekts untersucht und fließen mit in die Auswertung des diesjährigen Monitoring Projekts.
Das zeitgleich laufende Projekt zu den Standuntersuchungen im Landesverband Westfalen Lippe ist jedoch mit dem 31.07.2022 abgeschlossen. Hier können nunmehr nach Fristende keine Unterlagen mehr eingereicht werden, da die Fördermittel für dieses Projekt an die Frist bis zum 31.07.2022 gebunden sind.
Altena, den 1. August 2022
Matthias Rentrop
Obmann für Bienengesundheit
In diesem Jahr werden in NRW 1.500 Futterkranzproben im Rahmen des Monitoring Projekts der Tierseuchenkasse NRW (TSK) untersucht. Die Untersuchungen finden in 2022 erstmals in den vier staatlichen Untersuchungseinrichtungen (Chemische und Veterinäruntersuchungsämter, CVUÄ) in NRW statt.
Da einige der beiliegenden Begleitscheine nicht korrekt ausgefüllt worden sind, bittet die Tierseuchenkasse um Beachtung der folgenden Schreiben: