Förderkonzept zur Bekämpfung der Asiatischen Hornisse 

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Am 30.April 2026 wurde vom Land NRW das Konzept zur Förderung der Imkerschaft zum Umgang mit der Asiatischen Hornisse vorgestellt. Die Inhalte des Förderkonzepts stellen wir Ihnen weiter unten kurz vor.

Fördermittelempfänger sind die beiden Landesverbände Rheinland und Westfalen-Lippe, die ihr gemeinsames Vorgehen in der Sache abgestimmt haben und auch zukünftig koordinieren werden als auch die in NRW ansässigen Berufsimker.

🐝 Was wird gefördert und in welcher Höhe?

Schutzkleidung & Bekämpfungstechnik

  • Schutzanzüge (inkl. Helm und Visier) mit bis zu 250 € pro Anzug
  • Absauggeräte oder Bekämpfungslanzen mit bis zu 2.000 € pro Set
  • Die beiden Landesverbände fördern aktuell die Beschaffung von je
  • 40 Schutzanzügen
  • 10 Bekämpfungssets (Lanzen / Absauggeräten).

Nestentfernung

  • Primärnester mit 150 € pro Nest
  • Sekundärnester mit 300 € pro Nest

Zu beachten ist, dass grundsätzlich die Grundstückseigentümer bzw. ihre Versicherungen für die Kosten der Nestentfernung aufkommen müssen.
Nur in Fällen, in denen kein anderer Kostenträger für die Nestentfernung aufkommt, sollen Mittel aus dem Fördertopf dafür verwendet werden.

⚠️ Wichtige Voraussetzungen

  • Fachkundenachweise sind nötig, um Fördermittel abrufen zu dürfen
  • Die jeweiligen Fördervoraussetzungen entnehmen Sie bitte dem Förderkonzept bzw. unseren Antragsformularen

📦 Wie läuft die Organisation?

  • Alle Anträge werden vom Landesverband an die Fördermittelstelle übermittelt
  • Antragsberechtigt sind im Fall der Förderung von Schutzausrüstung und Bekämpfungstechnik die Kreisimkervereine (KIV), die die Bestellungen sammeln und koordinieren
  • Nestentfernungsprämien können von den Imker:innen direkt beim LV beantragt werden

👉 Aktuell gilt:

  • 2 Schutzanzüge pro KIV
  • max. 1 Set Bekämpfungstechnik (Lanze / Absaugtechnik) pro KIV

⚠️ Begrenzte Mittel

  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung
  • Die Mittel sind begrenzt und reichen nicht aus, um den gesamten Bedarf abzudecken

📅 Weitere wichtige Hinweise

  • Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich
  • Anträge müssen über die bereitgestellten Formulare gestellt werden und sind nur dann komplett, wenn auch die genannten Nachweise vorliegen
  • Schutzanzüge werden zentral organisiert (Sammelbestellung)
  • Bedarf an Technik bitte über den KIV melden
  • Schutzanzüge als auch Technik werden nur bestellt, wenn diese vorab komplett bezahlt sind. Die Fördersumme wird erst nachträglich erstattet.

🛡️ Versicherung

  • Unfallversicherung: bitte selbst organisieren
  • Haftpflicht: über die Verbandsversicherung abgedeckt

ℹ️ Wichtiger Hinweis zum Verfahren

Die Fördermaßnahme wurde erst von einigen Tagen bekannt gegeben. Daher bitten wir um Verständnis, dass nicht alle Abläufe bereits vollständig eingespielt sind und es im Verfahren vereinzelt zu Verzögerungen oder Unklarheiten kommen kann.

👉 Die Antragsformulare (nur online auszufüllen) und das Förderkonzept vom Land finden Sie hier:

Diesen Text finden Sie hier nochmal auf zwei Seiten zusammengefasst zum runterladen oder ausdrucken: Rundschreiben 6/2026 Förderkonzept

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