Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut (AFB) in Nordrein-Westfalen

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Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut (AFB) in Nordrein-Westfalen

Mit Geltungsbeginn der Verordnung (EU) 2016/429 (Tiergesundheitsrechtsakt / Animal Health Law, AHL) und den mitgeltenden Delegierten und Durchführungsverordnungen am 21. April 2021 ergeben sich Änderungen hinsichtlich der Möglichkeiten zur Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut (AFB). Die AFB wird im EU-Tiergesundheitsrecht als Seuche der Kategorie D und E gelistet. Demnach ist die AFB innerhalb der Europäischen Union zu überwachen und eine Ausbreitung zwischen den Mitgliedstaaten sowie beim Eingang in die Union ist zu verhindern. Der Tiergesundheitsrechtsakt eröffnet den Mitgliedstaaten darüber hinaus die Möglichkeit, unter bestimmten Maßgaben nationale Maßnahmen bezüglich der Bekämpfung der gelisteten Seuchen, also auch der AFB, zu ergreifen. Die Bekämpfung der AFB stellt eine wichtige Maßnahme zum Erhalt der Bienengesundheit dar und dient somit nicht nur der Erzeugung von Lebensmitteln, sondern sichert vor allem durch die damit verbundene Bestäubungsleistung den Erhalt der Vielfalt der Natur. Deshalb soll nach Auffassung des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MULNV NRW) des Landes NRW die AFB auch weiterhin in Nordrein-Westfalen bekämpft werden.

Darüber hinaus hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft bereits eine Anpassung der nationalen Bienenseuchen-Verordnung unter Berücksichtigung der nunmehr geltenden Rechtsakte der EU eingeleitet. An dieser Anpassung der Verordnung arbeitet auch der Deutsche Imkerbund mit einem eigens eingerichteten Arbeitskreis mit. Bis zu dieser Anpassung des nationalen Rechts gelten nach Aussage des Referates VI-5 (Tierseuchenbekämpfung) des MUNLV NRW die Vorgaben der Bienenseuchen-Verordnung zur Bekämpfung der AFB aus den vorgenannten Gründen bis auf Weiteres fort. Das betrifft auch das Ausstellen und Vorlegen einer Wanderbescheinigung gemäß § 5 der Bienenseuchen-Verordnung.

Verfasser: Dr. Thomas Klüner, 22.09.2021

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